Balkonkraftwerk anmelden — Schritt für Schritt im Marktstammdatenregister

Geprüft & aktualisiert am 25.10.2026 haustechnikberater-Redaktion →
Kurz gesagt

Balkonkraftwerke werden nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Du brauchst Moduldaten, Wechselrichterleistung (bis 800 VA), Adresse und Zählernummer. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt.

Schwierigkeit Leicht
Dauer 15 Min
Materialkosten 0 €
Selbst machen? Ja, gut selbst machbar
Pflicht-Werkzeug Marktstammdatenregister-Konto

Werkzeug & Material

  • Moduldaten und Wechselrichterdaten — Typenschild oder Datenblatt
  • Zählernummer — vom Stromzähler
  • Zugangsdaten MaStR — E-Mail-Adresse zum Registrieren

Was gilt seit dem Solarpaket I?

Mit dem Solarpaket I wurden die Regeln für Steckersolargeräte im Frühjahr 2024 deutlich vereinfacht. Die wichtigsten Punkte kennst du aus dem Balkonkraftwerk-Rechner; für die Anmeldung zählt dies:

  • Nur eine Anmeldung: im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert.
  • Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  • Leistungsgrenzen: Wechselrichter bis 800 VA, Module bis 2.000 Wp.
  • Zähler: Der Betrieb an einem alten rückwärtsdrehenden Zähler ist übergangsweise zulässig.

Schritt für Schritt anmelden

1

Daten zusammenstellen

Halte bereit: Hersteller und Leistung der Module in Wp, Leistung des Wechselrichters in VA, Inbetriebnahmedatum, Adresse der Anlage und die Zählernummer deines Stromzählers (siehe Stromzähler ablesen).

2

Im Marktstammdatenregister registrieren

Rufe die Seite des Marktstammdatenregisters auf und lege ein Benutzerkonto an. Du wirst per E-Mail bestätigt und bist danach „Anlagenbetreiber“.

3

Neue Einheit anlegen

Wähle die Einheit „Solareinheit“ und dann den Typ „Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk)“. Der Dialog führt dich mit wenigen Pflichtfeldern durch.

4

Daten eintragen und prüfen

Trage Leistung, Inbetriebnahmedatum, Standort und Zählernummer ein. Prüfe alles, bevor du abschickst. Bei Fehlern kannst du die Einheit später bearbeiten.

5

Anmeldung abschicken und Bestätigung speichern

Speichere die Bestätigung als PDF. Du brauchst sie, wenn der Netzbetreiber, der Vermieter oder der Versicherer nachfragt.

6

Zähler prüfen lassen

Dreht dein Zähler rückwärts, ist das übergangsweise erlaubt. Dein Netzbetreiber tauscht ihn bei Gelegenheit gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Mieter und Eigentümergemeinschaft

Seit der Reform 2024 gelten Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme. Das bedeutet: Du hast als Mieter oder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass Vermieter oder Eigentümergemeinschaft der Installation zustimmen. Sie dürfen nur Bedingungen zur Ausführung stellen, etwa zur sicheren Befestigung. Informiere sie vorher schriftlich und sprich Details wie Befestigung und Sicherheit ab.

Checkliste

AufgabeErledigt?
Module und Wechselrichter innerhalb der Grenzen (2.000 Wp / 800 VA)ja
Im Marktstammdatenregister angemeldet (Frist 1 Monat)ja
Vermieter oder Gemeinschaft informiertja
Stecker und Steckdose in Ordnung (kein Verlängerungskabel)ja
Zählerstand notiert (1.8.0 und 2.8.0)ja

Häufige Fehler

!

Anmeldung vergessen. Das Registrieren dauert nur wenige Minuten, ist aber Pflicht.

!

Falschen Typ gewählt. Bei Steckersolargeräten den Typ „Steckerfertige Solaranlage“ nehmen, nicht „Photovoltaik-Anlage“.

!

Speicher nicht gemeldet. Ein Speicher muss zusätzlich im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

!

Zähler ignoriert. Ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist nur übergangsweise zulässig. Rechne mit einem Austausch durch den Netzbetreiber.

Quellen

  1. Solarpaket I (2024): Vereinfachungen für Steckersolargeräte, EEG und Marktstammdatenregisterverordnung.
  2. Bundesnetzagentur: Hinweise zur Registrierung im Marktstammdatenregister.
  3. Änderungen von WEG und BGB (2024): Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme.
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Häufige Fragen

Ja, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem Solarpaket I (2024) ist das die einzige Anmeldung, die separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt.

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Wer die Anmeldung versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; in der Praxis wird sie selten verfolgt, nachholen sollte man sie trotzdem.

Der Wechselrichter darf bis 800 VA leisten, die Module dürfen zusammen bis 2.000 Wp haben.

Nicht sofort. Ein rückwärtsdrehender Ferraris-Zähler wird übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber ihn gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre tauscht. Der Austausch ist für dich kostenlos.

Nach der Gesetzesänderung von 2024 sind Steckersolargeräte privilegiert: Mieter und Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Zustimmung, der Vermieter oder die Gemeinschaft kann nur die Art der Ausführung mitbestimmen. Sprich vorher mit ihm.

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HB
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